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Nützliche Links:

 

Allgemein:

 

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html

 

Für Unternehmen:

Kurzarbeit: 

Laden Sie hier unsere Checkliste zur Kurzarbeit! Wichtig: füllen Sie die vereinfachte Voranmeldung aus; der Anspruch beginnt sofort nach Eingang bei der kant. Amtsstelle (die Voranmeldefrist wurde aufgehoben).

 

Liquiditätshilfen:

Soforthilfen bis zu 10% des Umsatzes und maximal CHF 500'000 werden zu 100% vom Bund verbürgt. Sie können ab Donnerstag, 26.3.2020, 8 Uhr unter diesem Link beantragt werden: https://covid19.easygov.swiss/

Der Zinssatz beträgt 0.0%; die Laufzeit wurde im Grundsatz auf 10 Jahre festgelegt. Das Unternehmen muss erklären, dass es aufgrund der Corona-Pandemie wesentliche Umsatzeinbussen erleidet. Die Darlehen müssen zweckbestimmt der Liquiditätssicherung dienen; während der Laufzeit sind weder Dividenden, Ausschüttungen aus Kapitaleinlagen noch Aktivdarlehen an Aktionäre erlaubt.

Betreffend weitergehenden, zu 85% verbürgten Darlehen über CHF 500'000 finden Sie unter obigem Link weitere Hinweise.

 

Für Selbständige:

 

Taggelder: https://www.ahv-iv.ch/de/ oder Website der Ausgleichskasse, mit welcher Sie abrechnen. Eine Anleitung zum Ausfüllen finden Sie hier.

 

Sie haben in folgenden Fällen Anspruch:

Betriebseinstellung: Sie mussten aufgrund der Massnahmen des Bundesrates die Erwerbstätigkeit einstellen; der Anspruch besteht frühestens ab 17.3.2020.

 

Kinderbetreuung: Sie mussten die Erwerbstätigkeit unterbrechen, weil die Fremdbetreuung der Kinder unter 12 Jahren nicht mehr gewährleistet war; der Anspruch besteht frühestens ab 19.3.2020.

 

Quarantäne: Sie mussten die Erwerbstätigkeit unterbrechen, weil Sie ärztlich verordnet in Quarantäne gehen mussten; der Anspruch besteht frühestens ab 17.3.2020.

 

Veranstaltungsverbot: Sie sind freischaffender Künstler, und Ihr Veranstaltungsverbot wurde annulliert oder eigene Anlässe mussten abgesagt werden; der Anspruch besteht frühestens ab 28.2.2020.

 

 

 


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